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Avatar von Tyler Durden

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Re: Pedelecs gehören zu den Kraftfahrzeugen?

Wurgl schrieb am 29.07.2024 21:25:

Diese feinen Unterschiede zwischen Pedelec, S-Pedelec und E-Bike kannte ich nicht. Ist ja noch verrückter.

Kann dir ja auch egal sein, fällt bei dir alles in die Kategorie "Tut weh am Hintern".
Sei froh dass du nicht in Japan bist, dort ist es noch komplizierter und betrifft sogar Koffer.

https://www.heise.de/news/Fahrbare-elektrische-Koffer-werden-in-Japan-zum-Problem-9818281.html

Eigentlich ist die Nutzung von fahrbaren Koffern in Japan klar geregelt: Sie sind dort wie motorisierte Fahrräder eingestuft, zu denen auch kleine Motorräder bis 50 cm³ gehören. Sollen die fahrbaren Koffer im öffentlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen sie registriert sein, über Bremsen, Blinker und Außenspiegel verfügen sowie per Haftpflichtversicherung abgesichert sein. Fahrer müssen zudem beim Fahren einen Helm tragen und über eine entsprechende Fahrerlaubnis verfügen.

TD

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