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  • Atomkraftzwerg

427 Beiträge seit 29.06.2021

Re: Ruhezeit vor Inbetriebnahme von Kühlgeräten

iMil schrieb am 27.07.2024 20:07:

wie man in den Beschreibungen von dem oben genannten Kühlgerät von Siemens sehen kann, gibt es keinerlei Informationen, wie man das Geräte behandeln muss, wenn es neu ist oder wie, wenn einmal der Strom ausfällt.

Da kann dann die Rechtsabteilung der BSG noch so groß sein.
Ein Mangel, die nicht durch eine passende Beschreibung eben beschrieben und damit von Kunden.... abgewand werden kann, ist versteckt.
Was bedeutet, dass man eine schön lange Freist hat, von dem Kaufvertrag zurück zu treten.

Die bauen darauf, dass in den meisten Fällen nichts passiert. Wenn doch wird nicht repariert, sondern ausgetauscht. Unter dem Strich scheint sich das zu lohnen. Und es ist ja auch so, dass ein Kompressortausch mehr kostet als ein neuer Kühlschrank.

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