Member of the Inner Party schrieb am 08.07.2024 10:55:
Was bleibt da noch ĂĽbrig?
https://www.youtube.com/watch?v=etdtCZsSndA
10 Jahre wären das Mindeste, mit lebenslangem Fahrverbot.
Es ist schlicht und ergreifend Doppelmord: Vorsatz durch Inkaufnehmen und niedere BeweggrĂĽnde. - Selbst ein Junkie, der einen Raubmord begeht, hat noch ein nobleres Motiv.
Lebenslänglich ist zwar sinnlos oder einfach nur ne Art Rache, aber bei SO einem hab' ich extreme Zweifel, dass sich der von Führerscheinentzug und Fahrverboten beeinflussen lässt. Und was das exemplarische Verschrotten betrifft: "seine" Karre ist ja bereits ein Totalschaden.
Wie schon oft gesagt sollte ab 70 km/h zu schnell generell Anzeige wegen versuchtem Mord erstattet werden. 30 km/h zu schnell sollte eine Straftat sein wie 1,1 Promille, ausgenommen das Fehlverhalten wäre nicht offensichtlich.