..."(...)Das Landgericht (LG) Berlin I sprach den 23-Jährigen der Sachbeschädigung (§ 303 Strafgesetzbuch, StGB) schuldig. Den Vorwurf der versuchten schweren Brandstiftung und versuchten gefährlichen Körperverletzung gemäß §§ 306a Abs. 1 Nr. 1, 224 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB hielt es dagegen nicht haltbar (Urt. v. 09.04.2025, Az. 538 KLs 2/25).(...)
Das Gericht folgte mit seinem Urteil in wesentlichen Punkten dem Antrag der Verteidigung und nicht dem Plädoyer von Staatsanwalt Tobias Dettmer.(...)
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-berlin-i-538kls225-influencer-rakete-sachbeschaedigung-bewaehrungsstrafe
... fuer alle, die so ihre probleme beim verstehen und der bewertung des urteils haben...