Vor Kurzem hatte das Hamburger Sozialgericht in einem Eilverfahren entschieden, dass eine starre Bargeldgrenze im Einzelfall unzulässig sein kann. Um die Verwirrung komplett zu machen, hat nun das Landessozialgericht Hamburg in zweiter Instanz entscheiden: Die Bargeldbeschränkung auf 50 EUR ist zumutbar. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/article252706570/50-Euro-Grenze-Sozialgericht-weist-Beschwerde-von-Fluechtling-gegen-Bezahlkarte-zurueck.html
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