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Avatar von kowski
  • kowski

mehr als 1000 Beiträge seit 15.03.2005

Frage an das Forum

Den Beitrag hatte ich vollkommen falsch eingeklinkt, Entsdchuldigung! Hier nochmals, weil ich die Frage wichtig finde:

Adil ist Asylbewerber. Er bekommt monatlich irgendwas um die 460.- Euro oder mehr für seinen Lebensunterhalt per Bezahlkarte. Adil kommt aus einer der ärmeren Regionen in Syrien und sein Bedarf liegt deutlich unter 460.- Euro / Monat. Ihm bleiben etwa 200 Euro pro Monat übrig, also auf seinem Guthaben. Sein Landkreis könnte ein Maximalguthaben festlegen - dann bekäme er eben so lange kein Geld mehr überwiesen, bis er sein Guthaben zumindest teilweise verbraucht hat. Eigentlich ein gutes Geschäft für den Landkreis.

Ich habe nichts darüber gefunden, wie viele Landkreise eine Guthabengrenze festgelegt haben, aber es ist eigentlich egal, denn in beiden Fällen hat Adil eben nicht benötigtes Guthaben. In einem Fall eben weniger, aber in jedem Fall ein Guthaben. Was soll Adil tun?

a. Doppelt so viel essen und trinken, wie bisher, zusätzliche Kleidung kaufen, eben mehr verbrauchen.

b. Dem deutschen Staat das Guthaben schenken.

c. Zeug kaufen, das er selbst nicht braucht und (illegal?) in Geld umtauschen.

d. Illegal anwesende Landsleute mit Einkäufen unterstützen.

e. Ganz etwas anderes und zwar......

Bei der Auswahl sollte man davon ausgehen, daß Adil zwar schlecht gebildet, aber trotzdem so intelligent ist, wie der übliche Homo Sapiens. Bin gespannt, ich habe keine gute Antwort.

Grüße,
kowski

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