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Avatar von Pearphidae
  • Pearphidae

mehr als 1000 Beiträge seit 14.11.2021

Re: 50 Euro Grenze Bezahlkarte

Pere Lachaise schrieb am 24.07.2024 19:30:

Pearphidae schrieb am 24.07.2024 19:25:

Pere Lachaise schrieb am 24.07.2024 19:07:

Pearphidae schrieb am 24.07.2024 19:02:

(...)
Wieso geben die ihrem Kind kein Pausenbrot mit? Ist billiger und gesünder als das Zeug von der Pausenbude. Und spezielle Schwangerschaftskleidung ist teuer, weshalb sich viele werdende Mütter einfach mit weit geschnittenen Kleidern behelfen. Hatte ich auch so gemacht. Die Auswahl ist groß und ggf. in einen anderen Laden zu gehen kann man auch einem Flüchtling zumuten.

Ich hab das neulich schon angefuehrt: es geht - imho - auch um so ganz profane Sachen wie Taschengeld, Schulausfluege, etc.

Es sieht so aus: in der von der AfD getriebenen, politischen Anti-Immigrationsbewegung haben politische Stuemper ein schikanoeses Gesetz erlassen, was nun jede Menge Aufwand bedeutet.

Das ist gerichtlich bestaetigt.

Flüchtlinge bei uns haben Menschenrechte. Und ein Recht auf sichere Unterbringung und Befriedigung der Grundbedürfnisse. All das kann mit der Bezahlkarte gedeckt werden. Schulausflüge werden bei Kindern die Sozialleistungen beziehen durch das "Bildung & Teilhabe"-Paket getragen.

Ich mein, das hat noch kein Gericht bestaetigt: ist nur meine Privatmeinung.

Wenn sich alle anderen nach dem Schwimmbad ne Pommes goennen, und das - eh schon neu dazugekommene - Kind aussen vosteht, find ich das in hoechstem Masse asozial.

Und da kannst Du den Eltern keinen Vorwurf machen, *das* Ding haben xenophobe, politische Stuemper vrbockt, die im Brusstton der Uberzeugung was von "Schlepprn" usw erzaehlten.

Aber wie geil: "rechts" tickt hier wie immer ueberhaupt niemand🤣

Das ist doch wieder eine völlig überzogene Darstellung, denn es kaufen sich längst nicht alle Kinder nach dem Schwimmunterricht Pommes, weil sowas in der Regel vom Taschengeld bezahlt werden muss und manche geben ihr Geld lieber für andere Sachen aus und ein weiterer Teil kann es sich nicht leisten. Das Flüchtlingskind ist also keineswegs ausgegrenzt.

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