Pearphidae schrieb am 14.11.2024 18:16:
Ich finde den Schritt gut, erstmal die Erfolgsaussichten klären zu lassen, ehe man überhaupt weiter über ein Verbot diskutiert.
Ich habe etliche Aussagen zu den Erfolgsaussichten gehört und da war alles zwischen "absolut chancenlos" bis zu "wahrscheinlich erfolgslos" dabei.
Erstmal wird es keine Ă„nderung der Einstufung der AfD geben, sie bleibt im Status "Verdachtsfall" Die GrĂĽnde sind hier nachzulesen: https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-neuwahl-100.html
Dann kann eine Prüfung durch das Gericht erst veranlasst werden, nachdem(!) alle V-Leute etc. des Verfassungsschutzes aus der Führungsriege entfernt wurden bzw. abgeschalten wurden, siehe ersten NPD-Verbotsverfahren. Und während das Verfahren läuft, dürfen solche auch nicht wieder installiert werden. Damit ist der Verfassungsschutz mindestens für die geschätzten 4 Jahre und danach noch so 2 Jahre blind, die 2 Jahre danach weil das Rekrutieren/Installieren von V-Leuten ja dauert. Will man das? Will man das wirklich?
Während des Verfahrens wird es Berichte in den Medien geben und diese zusätzliche Nennung könnte durchaus zu einem Zulauf von Wählern führen.
So nebenbei am Rande: Der Rechtsanwalt Wanderwitz hat sein Direktmandat gegen einen Automechaniker der AfDler verloren. Da schwingt möglicherweise ein wenig gekränkte Eitelkeit mit.