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Avatar von The_real_McCoy
  • The_real_McCoy

mehr als 1000 Beiträge seit 02.09.2005

Re: Auch die Freiheit von Faschisten?

kowski schrieb am 20.04.2025 20:53:

The_real_McCoy schrieb am 20.04.2025 16:50:

kowski schrieb am 20.04.2025 16:36:

auch kwt

kommt drauf an WER, WIE, WARUM etc. pp Faschismus definiert.

In fuktionierenden Rechtsstaaten sollten das die Gerichte tun und nicht die Journaille (zu der man auch getrost Internetforen rechnen kann).

Und wer gewalttätig seine "Meinung" durchsetzen will, der hat nun mal wirklich ein Freiheitsproblem im Kopf. Dabei kann der/die/das sich demokratisch, freiheitlich, christlich, muslimisch, kowskiisch, letztendlich egal wie bezeichnen und sich so auch fühlen ...
das Freiheitsproblem im Kopf bleibt ...

Fröhliches langes Wochenende!

Danke, Dir auch!
Das mit den Idealen ist so eine Sache. Ich frage mich, ob wir gegen Putin, Trump, Meloni, AfD mit der reinen Lehre durchkommen werden. Oder sollten wir - gemäss Karl Popper - nach erfolgter Falsifizierung - unsere Theorie anpassen? Irgendwas haben wir ja wohl übersehen.

GrĂĽsse,
Kowski


Da ging ein Absatz verloren. Und zwar zu Karl Popper und dem Toleranz-Paradoxon:
https://de.wikipedia.org/wiki/Toleranz-Paradoxon

Neben den im vorigen posting schon genannten StGB §§ 80 bis 86 ist imho schon einiges in unserem Grundgesetz zu finden:
Grundrechtsverwirkung nach GG Art.18
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_18.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkung

Ein Antrag für eine Grundrechtsverwirkung kann nur vom Deutschen Bundestag, der Bundesregierung oder einer Landesregierung gestellt werden (§ 36 BVerfGG).

Noch werden die Gefahren als "erträglich" angesehen und die "verwirkbaren" (es sind ja nicht alle) Grundrechte als schützenswerter eingeschätzt.
Das kann sich nur ändern wenn die "Hohe Politik" vermehrt Fälle aufgreift und entsprechende Anträge an das BVerfG (Bundesverfassungsgericht _aka_ "Karlsruhe") stellt. Dabei wäre es nicht unbedingt hinderlich, wenn die (Bundes-) Staatsanwaltschaft/en genau diese Fälle etwas "geruhsamer" angehen würden.

btw. Ich halte nichts davon diesen Art.18 "aufzubohren" um wie von der AfD gewünscht die "freie ungestörte Religionsausübung" (so oder so ähnlich war deren Formulierung) hier mit unterzubringen. Der Versuch hiermit das "christliche Abendland" zu pushen ging ja komplett daneben.

happy easter ending!

TrMcC *now chilling*

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