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  • Subzero

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Re: Auslieferung von Maja T. nach Ungarn

iMil schrieb am 28.06.2024 20:07:

Die Personen, die sie ausgeliefert haben, haben wissentlich einem Urteil des BVerfG vorgegriffen, obwohl sie wussten, dass sie hätten warten müssen.

Wohl eher nicht.
Sie waren einfach nur fix. Die Person war schon auf dem Transit durch Österreich (und somit nicht mehr in der Hand deutscher Behörden) als der Antrag auf eine eV beim Gericht einging.
Oder anders gesagt: der Anwalt hat gepennt. Hätte er abends nach Zugang des Beschlusses der Kammergerichts (der sofort vollziehbar war) sofort die eV beantragt (anstatt es nur anzukündigen, Ankündigungen haben keine Rechtskraft und ankündigen kann man viel), dann hätte der Antrag eine aufschiebende Wirkung gehabt. Und der Antrag wäre in Sekunden über Fax und beA beim Gericht gewesen.

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