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  • iMil

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Re: Die CSDUP zeigt wieder was sie kann...

(2) 1Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

nur dumm, dass genau das nicht sichergestellt ist, da die Dubliner Übereinkommen, sowie Dublin II und Dublin II nicht funktionieren.
Und in Italien es zum Beispiel sichergestellt ist, dass dieses Abkommen von der Regierung ignoriert wird.

Doch um das zu verstehen müsste man sich ja einfach mal informieren
https://de.wikipedia.org/wiki/Dubliner_%C3%9Cbereinkommen

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.09.2024 20:16).

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