Haruo Nakajima schrieb am 23.01.2025 01:44:
Pearphidae schrieb am 20.01.2025 19:37:
flare----* schrieb am 17.01.2025 23:33:
Wer sich selbst in Problemevbringt, sollte auch selbst damit zurecht kommen.
Aber dennoch stellt sich die Frage, warum man anonym Gumibärchen oder Laubbläser kaufen darf, in Kirche oder Bordell gehen, aber nicht in ein Hotel?
Weil das Hotel für seine Gäste während deren Aufenthalt in den Hotelräumlichkeiten Verantwortung trägt. Aber auch umgekehrt: Von einem Gast verursachte Schäden müssen schlimmstenfalls einklagbar sein.
Für deutsche Staatsbürger gibt es in Hotels keine Meldepflicht mehr und es gibt auch kein Gesetz, das es verbietet, einen falschen Namen anzugeben. Die rein theoretische Möglichkeit, dass der Gast einen Schaden verursachen könnte, ändert daran nichts.
Das ist ein Irrtum. Zwar gibt es fĂĽr deutsche StaatsbĂĽrger in deutschen Hotels keine Meldepflicht mehr, das heiĂźt aber keineswegs, dass ein Beherbergungsbetrieb jemanden mit falschen Angaben beherbergen muss.
Kein Hotel mit Ruf wĂĽrde sich darauf einlassen und das muss es auch nicht.