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  • Wurgl

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Re: RBB korrigiert sich bezĂĽglich Gelbhaar und stellt Strafanzeige

Erdbeertörtchen schrieb am 17.01.2025 23:07:

Doch an der Identität einer der Frauen, Anne K., kamen jetzt Zweifel auf – nachdem diese seit einigen Tagen für den rbb nicht mehr zu erreichen war. Mittlerweile steht fest: Anne K. war nicht diejenige, für die sie sich ausgab. Mit hoher Wahrscheinlichkeit existiert diese Frau gar nicht.
...Für unsere Berichterstattung heißt das: Nicht alle Vorwürfe, über die wir berichtet haben, sind damit automatisch nichtig – ein wesentlicher Vorwurf allerdings schon. Wir haben deshalb entschieden, sämtliche Beiträge, in denen es um konkrete Vorwürfe geht, aus dem Netz zu nehmen.

https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2025/01/gelbhaar-vorwuerfe-informantin-strafanzeige-berlin-gruene-pankow.html

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Das war deshalb wichtig, weil eine eidesstattliche Versicherung bedeutet, dass sich Menschen strafbar machen, wenn sie in einer solchen schriftlichen Erklärung falsche Behauptungen aufstellen.
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Gibt es irgendwo im Zivilrecht eine Regelung, dass eine "eidesstattliche Versicherung" gegenüber irgendeinem Unternehmen (rbb ist so eines) eine besondere Bedeutung hat? Also mehr als "ischwör" ? Vor Gericht: Ja. Bei einer Vermögensauskunft: Ja. Bei Dissertationen oder Prüfungen: Ja. Aber wo steht, dass Hinz gegenüber Kunz eine solche ablegen kann und diese dann auch irgendwas wert ist?

Ansonsten: Lügen ist nicht grundsätzlich strafbar. Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren kann lügen, der darf das. Strafbar wird es erst, wenn man durch die Lüge anderen Schaden zufügt (üble Nachrede, falsche Beschuldigung oder sowas). Das mag hier passiert sein, aber eine "eidesstattliche Versicherung" gegenüber dem rbb ist meiner Meinung nach soviel wert wie ein "ischwör".

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