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  • Kommando Abdul Rahman, Alexander Vogt

mehr als 1000 Beiträge seit 23.03.2006

Re: Täterbeschreibung

mafioso5 schrieb am 24.08.2024 19:06:

Darf man den flüchtigen Täter als Flüchtling bezeichnen oder wäre das auch schon falsch?

Dafür gibt es eigentlich den Begriff Flüchtiger:

Ein Flüchtiger ist, vorzugsweise in der Sprachweise von Polizei und Justiz, eine Person, die sich den Strafverfolgungsbehörden durch Flucht entzieht.

Bist du eigentlich gebürtiger Deutscher oder Zugewanderter, dass du den Begriff nicht kennst?

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