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  • Matt Drayton

mehr als 1000 Beiträge seit 17.10.2005

Re: Wahlrecht fĂĽr Mehrfach-StaatsbĂĽrger

kowski schrieb am 17.11.2024 16:31:

kowski schrieb am 16.11.2024 22:41:

...

Wo hätte ich ein Recht auf Teilnahme an Wahlen eingefordert?

...

Nach ĂĽber 20 Jahren Mitarbeit an Deutschland teils
durch Steuern, teils durch andere Tätigkeiten, auch
mitreden zu dürfen, würde ich für selbstverständlich halten.

Ich erlebe im Beruf und im "Ehrenamt" (= kostenlose Mitarbeit
fĂĽr die Gesellschaft) keinerlei Diskriminierung wegen
meiner Nationaltät, aber wählen darf ich nicht.

Kann ich nachvollziehen, wenn dies als "Forderung" interpretiert wird.

---

... ich hoffe, den Sachverhalt im gleichen Text aufgeklärt zu haben:
"...und habe bemerkt, dass mir das alles im Grunde nicht wirklich wichtig ist".

Keineswegs [ ;-) ].
Sie erklären lediglich, dass ein Wahlrecht für Sie zu
wenig Motivation ist, eine Deutsche StaatsbĂĽrgerschaft
anzustreben. Böswillig kann das auch dahingehend interpretiert
werden, dass Sie Ihre Forderung für zu selbstverständlich
halten, als dass Sie sich zu einem Wechsel Ihrer StaatsbĂĽrgerschaft
"nötigen" lassen.

P.S.
Empathie ist hier weniger im Spiel.
Mir geht es mehr um Ablenkung vom ständigen Hunger.

---

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.11.2024 20:23).

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