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  • _Peter_

mehr als 1000 Beiträge seit 18.12.2016

"ableiten, mit welchen Analysemethoden gearbeitet wurde"

Die Analysemethoden sind bekannt, und Standardausrüstung in jedem besseren Analytiklabor (GC-MS und/oder HPLC-MS)

Ganz und gar nicht bekannt und hochsensibel sind die Vergleichssubstanzen, gegen die die Bundeswehr getestet hat. Bei komplexen, empfindlichen Verbindungen in komplexen Matrizen (etwa Blut) testet man normalerweise gegen eine bekannte Probe. Hier also gegen exakt die Novichok-Variante, mit der Herr Nawalny angeblich vergiftet wurde.

Wenn die Signale identisch sind, hat man die unbekannte Substanz identifiziert. Eventuell kann man zwar mit "Fingerabdrücken" arbeiten, die man aus einer Datenbank bekommt. Dazu muss aber 1. die Substanz in der Datenbank gespeichert und 2. die Probenaufarbeitung und sämtliche Geräteparameter und Einstellungen absolut identisch sein.

Anders formuliert: Wenn die Bundeswehr mit 100% Sicherheit eine Novichok-Variante identifiziert hat, dann hat die Bundeswehr mit 100% Wahrscheinlichkeit einen Vorrat ebendieser Novichok-Variante.

Was 1. gegen die Vereinbarung mit der OPCW verstößt,* 2. das Narrativ von der russischen Regierung als einzig möglichen Hersteller und damit Täter in Frage stellt und 3. die Bundesregierung vom Ankläger zum plausiblen Verdächtigen machen würde. Ach ja, und 4. stellt sich natürlich die Frage, warum die Bundeswehr überhaupt aktiv noch giftigere Novichok-Varianten erforscht, nur Monate, nachdem sie das Abkommen zur Ächtgung der Chemikalie unterzeichnet hat.*

Was erklärt, weshalb man die russische Regierung zwar zu Untersuchungen auffordert, ihr aber anderseits just die Informationen, die für eine Untersuchung unabdingbar sind, vorenthält.

Quelle für Novichok-Verbot z.B.
https://www.nature.com/articles/d41586-019-03686-y

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