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Avatar von angelagebriel2
  • angelagebriel2

mehr als 1000 Beiträge seit 11.04.2015

So weit alles wie in D

Nur dass man hier nicht auf die Gnade von Instagram angewiesen ist. Legal eingestellte Inhalte dürfen eingebunden werden, illegal eingestellte nicht. Somit würde ein deutsches Gericht in beiden Fällen zur gleichen Entscheidung kommen, wenn auch mit anderer Begründung in einem der Fälle.

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