In den USA, nicht in Europa.
Das ist genauso ein Fehlverständnis wie in den Fällen, wo das FBI Daten von jemandem will: Immer wird vergessen, dass das NUR dann überhaupt in die Presse und vor Gericht kommt, wenn es um US-Bürger geht.
Geht es um die Daten bzw. Handys von Nicht-US-Bürgern, kräht kein Hamster Hahn.
Da bedarf es in den USA weder eines Gerichtsurteils, noch zweifelt ein US-FBI/CIA/NSA/Zollbeamter etc. an seinem Recht, sogar handgeschriebene Tagebücher durchzublättern, geschweige denn Handys/Notebooks etc. "links zu machen", zu kopieren ...
Ganz anders in der EU: Die EU-Grundrechtecharta, das Grundgesetz in Deutschland und nun auch die DSGVO schützen die Daten ALLER Personen. IMMER benötigt es eines Gerichtsurteils um darauf zuzugreifen.
Sogar wenn es das Handy eines Texaners in seiner Mietwohnung 'auffem Wedding' (in Berlin) ist.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.04.2020 07:47).