Matt Drayton schrieb am 19. Mai 2009 13:18
> > Günther drohte eine Zeit lang gerne
> > mit einem negativen Eintrag bei
> > der Schufa, obwohl strittige Forderungen
> > dort gar nicht in den Score einfließen
> > können. Die Schufa hat ihren Vertrag
> > mit der Anwältin gekündigt, als sie
> > davon Wind bekam.
>Â
> Dennoch bleibt bei mir eine Unsicherheit.
> Ist sichergestellt, daß die Schufa
> wirklich jeden Einzelfall prüft? Wenn
> selbst bei der Ausstellung von MahnbescheidenÂ
> kein Gericht vorab die Sachlage prüft, kommen
> mir starke Zweifel.
Das Mahnverfahren ist eine Formalität. Der Antragsteller behauptet
eine Schuld, das Amtsgericht stellt die Forderung zu, der Adressat
kann sie bestreiten, womit das Mahnverfahren abgeschlossen ist. Bei
der Schufa geht es um inhaltliche Richtigkeit, aber die (inhaltliche)
Prüfung wird zwangsweise an die Vertragspartner delegiert. Die Schufa
ist eben nur der Datenkrake, der von der Wirtschaft in deren
Interesse gefüttert wird (angeblich dient das ja auch dem
Verbraucher, wegen schneller Kredite, hihi). Deswegen vermute ich mal
dass man selber prüfen müsste ob ein Eintrag erfolgt ist wenn die
Gegenseite das behauptet. Was passiert wenn ein unseriöser
Schufavertragspartner auffällt hast Du ja oben zitiert. Ob die das
auch mit einem grossen Kunden machen würden, weiss ich nicht. Aber im
Abzockgewerbe gehts um die Frage ja nicht. Jedenfalls haben schon so
einige Leute erhebliche Probleme gehabt einen fehlerhaften
Schufaeintrag zu erkennen beziehungsweise zu löschen.
> > Günther drohte eine Zeit lang gerne
> > mit einem negativen Eintrag bei
> > der Schufa, obwohl strittige Forderungen
> > dort gar nicht in den Score einfließen
> > können. Die Schufa hat ihren Vertrag
> > mit der Anwältin gekündigt, als sie
> > davon Wind bekam.
>Â
> Dennoch bleibt bei mir eine Unsicherheit.
> Ist sichergestellt, daß die Schufa
> wirklich jeden Einzelfall prüft? Wenn
> selbst bei der Ausstellung von MahnbescheidenÂ
> kein Gericht vorab die Sachlage prüft, kommen
> mir starke Zweifel.
Das Mahnverfahren ist eine Formalität. Der Antragsteller behauptet
eine Schuld, das Amtsgericht stellt die Forderung zu, der Adressat
kann sie bestreiten, womit das Mahnverfahren abgeschlossen ist. Bei
der Schufa geht es um inhaltliche Richtigkeit, aber die (inhaltliche)
Prüfung wird zwangsweise an die Vertragspartner delegiert. Die Schufa
ist eben nur der Datenkrake, der von der Wirtschaft in deren
Interesse gefüttert wird (angeblich dient das ja auch dem
Verbraucher, wegen schneller Kredite, hihi). Deswegen vermute ich mal
dass man selber prüfen müsste ob ein Eintrag erfolgt ist wenn die
Gegenseite das behauptet. Was passiert wenn ein unseriöser
Schufavertragspartner auffällt hast Du ja oben zitiert. Ob die das
auch mit einem grossen Kunden machen würden, weiss ich nicht. Aber im
Abzockgewerbe gehts um die Frage ja nicht. Jedenfalls haben schon so
einige Leute erhebliche Probleme gehabt einen fehlerhaften
Schufaeintrag zu erkennen beziehungsweise zu löschen.