Ich bin zwar kein Jurist, aber nach meinem Verständnis kann ein
Richter in DE ein Gesetz nur anwenden. D.h. bezogen auf einen
Einzelfall.
Jeder Betroffene muss also selbst klagen und feststellen lassen, ob
er Recht hat.
Insofern wäre eine gesetzliche Regelung sicher wünschenswert. Ob die
Anzahl der Fälle allerdings massiv und gewichtig genug ist, um ein
Gesetz zu begründen, stelle ich in Frage.
GruĂź,
Mike
Richter in DE ein Gesetz nur anwenden. D.h. bezogen auf einen
Einzelfall.
Jeder Betroffene muss also selbst klagen und feststellen lassen, ob
er Recht hat.
Insofern wäre eine gesetzliche Regelung sicher wünschenswert. Ob die
Anzahl der Fälle allerdings massiv und gewichtig genug ist, um ein
Gesetz zu begründen, stelle ich in Frage.
GruĂź,
Mike