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639 Beiträge seit 18.09.2007

Die VDS UNTERSTELLT den Generalverdacht! Wer das leugnet ist gegen das GG.

/mecki78 schrieb am 13. September 2011 15:49

> djdaple schrieb am 13. September 2011 05:39
> 
> > Falsch, die VDS speichert auch welche Seiten ich wann wo besuchte,
> 
> Nein, tut sie nicht. Hat sie nie. Weder die gekippte VDS nach EU
> Recht hat das gespeichert, noch würde das der aktuelle Vorschlag
> speichern. Hast du eigentlich die VDS Richtlinie der EU jemals
> gelesen? Ich denke mal nicht, sonst würdest du nicht derartig völlig
> haltlose Behauptungen aufstellen.

Dazu schreibe ich noch was, den Rest habe ich nur überflogen, mit der
Schlussfolgerung, dass ich mir soetwas nicht geben muss.

Die hier in Deutschland umgesetzte und für verfassungswiedrig
erklärte Form der VDS hat die EU-Richtlinie übertroffen! Hierzu kann
ich nur jedem raten, sich selbst zu informieren, und nicht auf
irgendwelche verfassungsfeindlichen Äußerungen hier im Forum zu
lauschen.

Und auch Alavar Freude ist meiner Meinung nach ebenfalls ins lager
der Grundgesetzgegner gewechselt.

In vielen weiteren europäischen Ländern wurde die VDS ebenfalls für
verfassungswiedrig erklärt.

RICHTIGE INFORMATIONEN gibts hier:

de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung
www.vorratsdatenspeicherung.de

Und zur Dir: Leute wie du sind der Grund, weshalb eine
verdachtsunabhänge, Generalverdacht unterstellende(!!!!) VDS
überhaupt möglich war. Die Bürger, welche das Gesetz RICHTIG
interpretieren, müssen dann wieder vors Bundesverfassungsgericht
ziehen.

Die VDS war Verdachtsunabhängig, was in diesem Zusammenhang
gleichbedeutend mit Generalverdacht ist ergo wird jeder Menschen dem
Verdacht auf ein Verbrechen unterstellt.

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