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  • WolfLarsen

14 Beiträge seit 17.05.2003

Sind BKW mit Speicher überhaupt zulässig?

In Foren liest man immer wieder, dass Balkonkraftwerke mit Speicher gar keine Balkonkraftwerke im rechtlichen sinn seien und von den Netzanbietern daher stillgelegt würden, sobald sie davon Kenntnis erlangen.

Dies verunsichert mich etwas, da ich mein BKW dummerweise im Marktstammregister eingetragen habe und dabei auch den Speicher mit angegeben habe.

Weiß jemand dazu näheres?

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