Wenn ich an der Tür ausdrücklich den Wunsch markiere, allein gelassen zu werden, und das evtl. noch an der Rezeption vermerke, ändert sich dadurch der rechtliche Status meines gemieteten Hotelzimmers? Wäre ein Betreten durch Dritte dann nicht vielleicht doch eine Verletzung des geschützten persönlichen Bereichs?