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Avatar von iMil
  • iMil

mehr als 1000 Beiträge seit 26.11.2004

Re: Aufwand

ja, die Bank, die ein Konto des Erblassers hat.
Doch du kannst nicht alle Banken Europas anschreiben (in und außerhalb der EU), ob dort ein Konto liegt.
Ganz allein schon aus praktischen Gründen, da du überall den Erbschein bei dem Auskunftsersuchen vorlegen musst.

Dein ersuchen geht dann eher:
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"Sehr geehrte Damen und Herren,
der Kontoinhaber, Karl Klammer, geboren am 1.1.1970 ist am 31.12.1999 verstorben.
Ich habe den Erbschein für den verstorbenen und bitte um Zugang und Auskunft über die Konten
0815-4711
0815-4712
0815-4713
Mit vielen Grüßen
Gustav Ganz
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Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.06.2024 14:24).

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