Zitat aus dem Artikel:
"Es ist eine Aufgabe des Staates, Kinder vor schädlichen Einflüssen
zu schützen."
Woraus leitet sich dies nach Meinung des Autors ab?
Nachfolgend ein Auszug aus dem Grundgesetz - demnach ist die Pflege
und Erziehung der Kinder die Pflicht der ELTERN!
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Grundgesetz
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen
Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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"Es ist eine Aufgabe des Staates, Kinder vor schädlichen Einflüssen
zu schützen."
Woraus leitet sich dies nach Meinung des Autors ab?
Nachfolgend ein Auszug aus dem Grundgesetz - demnach ist die Pflege
und Erziehung der Kinder die Pflicht der ELTERN!
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Grundgesetz
Art 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der
staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der
Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf
Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die
Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen
Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der
Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen
Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre
Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
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