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113 Beiträge seit 02.03.2017

Onlineformular ohne Unterschrift ersetzt Schriftform?

Lt. §3a Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund) ersetzt ein Online-Formular die Schriftform, wenn bei der Eingabe ein elektronischer Identitätsnachweis erfolgt:

"Die Schriftform kann auch ersetzt werden durch unmittelbare Abgabe der Erklärung in einem elektronischen Formular, das von der Behörde ... über öffentlich zugängliche Netze zur Verfügung gestellt wird;"

"... muss bei einer Eingabe über öffentlich zugängliche Netze ein elektronischer Identitätsnachweis nach § 18 des Personalausweisgesetzes ... erfolgen."

Die Identifikation mit dem e-Perso ist demnach ausreichend, um Verwaltungsvorgänge auszulösen. Eine elektronische Unterschrift des Bürgers ist nicht erforderlich. Wie weist denn die Behörde im Zweifelsfall nach, dass der Vorgang tatsächlich vom Bürger ausgelöst wurde und nicht nur ein Login mit dem e-Perso?

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