ylai schrieb am 29. März 2011 15:10
> Verabschieden hat genauso wie Verabschiedung die zusätzliche
> Bedeutung der feierliche "Entlassung" eines Gesetztextes bzw.
> ähnliches.
Gratuliere! Du hast scheinbar verstanden was ich meinte :-)
> Verabschieden hat genauso wie Verabschiedung die zusätzliche
> Bedeutung der feierliche "Entlassung" eines Gesetztextes bzw.
> ähnliches.
Gratuliere! Du hast scheinbar verstanden was ich meinte :-)