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  • Suedfrucht

mehr als 1000 Beiträge seit 03.08.2007

Re: Mängelhaftung?

meinbeitrag schrieb am 25. November 2010 16:17

> > Was heisst die passen nicht in mein Konzept?

> Sie widersprechen Deiner Deutung des Begriffs "Mängelhaftung", was Du
> aber nicht verstehst und ignorierst.

> > Das was du schreibst ist schlichtweg falsch.

> Ich habe Quellen zur Mängelhaftung vorgelegt, die das von mir
> Geschriebene untermauern. Du hast bis jetzt nur Behauptungen
> aufgestellt und wiederholst einfach unentwegt Deine Einschätzung,
> dass alles andere falsch ist.


Du hast den §600 BGB verlinkt.
Dieser besagt, dass die Mängelhaftung bei arglistigem Verschweigen
vorliegt.
Dieser Umstand ist jedoch nicht gegeben, so einfach ist das...


> Nein, muss er nicht. 

lol, liest du auch die Paragraphen die du verlinkst?

§ 600
Mängelhaftung.Verschweigt der Verleiher arglistig einen Mangel im
Recht oder einen Fehler der verliehenen Sache, so ist er
verpflichtet, dem Entleiher den daraus entstehenden Schaden zu
ersetzen.

So so... Dann ist der Text im BGB wohl falsch?

Hat aber keinen Sinn, das mit Dir weiter zu
> diskutieren. Du reduzierst den Begriff "Mängelhaftung" in einer
> unsinnigen Weise

Ich reduziere ihn nicht, ich definiere ihn so wie es der Gesetzgeber
tut...

> und es ist mir zu dämlich, Dir wiederholt erklären
> zu müssen, dass das falsch ist und wir über etwas anderes reden.

Ich lasse mir gerne was erklären, solange es richtig ist, Sinn ergibt
und nicht genau das Gegenteil der vorgelegtern Quellen darstellt...


> > Sag doch direkt das du kein Beispiel parat hast.

> Ich müsste eins suchen und halte das angesichts Deiner bisherigen
> Beiträge für Zeitverschwendung. Das habe ich doch deutlich
> geschrieben.

Die Diskussion wäre ja schon längst beendet wenn du ein Urteil
vorgelegt hättest...

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