Suedfrucht schrieb am 25. November 2010 17:16
| meinbeitrag schrieb am 25. November 2010 16:17
|| Suedfrucht schrieb am 25. November 2010 15:32
| Du hast den §600 BGB verlinkt.
Ich habe § 600 BGB verlinkt _und_ dazu geschrieben:
|||| Mit dem Begriff Mängelhaftung wird nicht nur § 600 BGB
|||| beschrieben, wie Du zu glauben scheinst.
>Â http://www.heise.de/security/news/foren/forum-189625/msg-19479186/read/
Ist der Satz zu kompliziert für dich? Das ist schon eine echte
Unverschämtheit, meinen Beitrag so verkürzt wiederzugeben, um die
Aussage umzukehren.
Ich habe gleich unter dem Link zu § 600 BGB und zu dem obigen Hinweis
außerdem folgenden Link zum Thema "Mängelhaftung" bereitgestellt:
>Â http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung#Gew.2BAOQ-hrleistung_und_M.2BAOQ-ngelhaftung_sind_verschiedene_Dinge.
Aus diesem verlinkten Artikel geht unmissverständlich hervor, dass
Deine Interpretation des Begriffs "Mängelhaftung" falsch ist und mit
juristischer Praxis nichts zu tun hat.
Den Link hast Du ignoriert und ich habe dann nochmal explizit auf ihn
hingewiesen:
>Â http://www.heise.de/security/news/foren/forum-189625/msg-19481150/read/
Du hast den Hinweis erneut konsequent nicht beachtet und jetzt kommst
Du schon wieder mit § 600 BGB:
| Dieser besagt, dass die Mängelhaftung bei arglistigem Verschweigen
|Â vorliegt.
| Dieser Umstand ist jedoch nicht gegeben, so einfach ist das...
Wen interessiert das? Es geht nicht um § 600 BGB. Hast Du eine
Leseschwäche?
| lol, liest du auch die Paragraphen die du verlinkst?
Ja, und im Gegensatz zu Dir lese ich mir auch durch, in welchem
Kontext und mit welcher Begründung ein Link gesetzt wird und kann
mehr als einen Satz am Stück lesen und verarbeiten.
| [Zitat des § 600 BGB]
|Â
| So so... Dann ist der Text im BGB wohl falsch?
Nein, aber bei Dir läuft was falsch.
|| Hat aber keinen Sinn, das mit Dir weiter zu diskutieren. Du
|| reduzierst den Begriff "Mängelhaftung" in einer unsinnigen Weise
| Ich reduziere ihn nicht, ich definiere ihn so wie es der
| Gesetzgeber tut...
Du reduzierst ihn auf § 600 BGB, der sich auf Leihgeschäfte bezieht,
und möchtest aus irgendeinem Grund nicht wahrhaben, dass mit diesem
Begriff juristisch eben nicht nur § 600 BGB beschrieben wird.
|| und es ist mir zu dämlich, Dir wiederholt erklären
|| zu müssen, dass das falsch ist und wir über etwas anderes reden.
| Ich lasse mir gerne was erklären, solange es richtig ist, Sinn
| ergibt und nicht genau das Gegenteil der vorgelegtern Quellen
|Â darstellt...
Jaja, schon klar.
||| Sag doch direkt das du kein Beispiel parat hast.
|| Ich müsste eins suchen und halte das angesichts Deiner bisherigen
|| Beiträge für Zeitverschwendung. Das habe ich doch deutlich
||Â geschrieben.
| Die Diskussion wäre ja schon längst beendet wenn du ein Urteil
| vorgelegt hättest...
Die Diskussion ist beendet.
| meinbeitrag schrieb am 25. November 2010 16:17
|| Suedfrucht schrieb am 25. November 2010 15:32
| Du hast den §600 BGB verlinkt.
Ich habe § 600 BGB verlinkt _und_ dazu geschrieben:
|||| Mit dem Begriff Mängelhaftung wird nicht nur § 600 BGB
|||| beschrieben, wie Du zu glauben scheinst.
>Â http://www.heise.de/security/news/foren/forum-189625/msg-19479186/read/
Ist der Satz zu kompliziert für dich? Das ist schon eine echte
Unverschämtheit, meinen Beitrag so verkürzt wiederzugeben, um die
Aussage umzukehren.
Ich habe gleich unter dem Link zu § 600 BGB und zu dem obigen Hinweis
außerdem folgenden Link zum Thema "Mängelhaftung" bereitgestellt:
>Â http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung#Gew.2BAOQ-hrleistung_und_M.2BAOQ-ngelhaftung_sind_verschiedene_Dinge.
Aus diesem verlinkten Artikel geht unmissverständlich hervor, dass
Deine Interpretation des Begriffs "Mängelhaftung" falsch ist und mit
juristischer Praxis nichts zu tun hat.
Den Link hast Du ignoriert und ich habe dann nochmal explizit auf ihn
hingewiesen:
>Â http://www.heise.de/security/news/foren/forum-189625/msg-19481150/read/
Du hast den Hinweis erneut konsequent nicht beachtet und jetzt kommst
Du schon wieder mit § 600 BGB:
| Dieser besagt, dass die Mängelhaftung bei arglistigem Verschweigen
|Â vorliegt.
| Dieser Umstand ist jedoch nicht gegeben, so einfach ist das...
Wen interessiert das? Es geht nicht um § 600 BGB. Hast Du eine
Leseschwäche?
| lol, liest du auch die Paragraphen die du verlinkst?
Ja, und im Gegensatz zu Dir lese ich mir auch durch, in welchem
Kontext und mit welcher Begründung ein Link gesetzt wird und kann
mehr als einen Satz am Stück lesen und verarbeiten.
| [Zitat des § 600 BGB]
|Â
| So so... Dann ist der Text im BGB wohl falsch?
Nein, aber bei Dir läuft was falsch.
|| Hat aber keinen Sinn, das mit Dir weiter zu diskutieren. Du
|| reduzierst den Begriff "Mängelhaftung" in einer unsinnigen Weise
| Ich reduziere ihn nicht, ich definiere ihn so wie es der
| Gesetzgeber tut...
Du reduzierst ihn auf § 600 BGB, der sich auf Leihgeschäfte bezieht,
und möchtest aus irgendeinem Grund nicht wahrhaben, dass mit diesem
Begriff juristisch eben nicht nur § 600 BGB beschrieben wird.
|| und es ist mir zu dämlich, Dir wiederholt erklären
|| zu müssen, dass das falsch ist und wir über etwas anderes reden.
| Ich lasse mir gerne was erklären, solange es richtig ist, Sinn
| ergibt und nicht genau das Gegenteil der vorgelegtern Quellen
|Â darstellt...
Jaja, schon klar.
||| Sag doch direkt das du kein Beispiel parat hast.
|| Ich müsste eins suchen und halte das angesichts Deiner bisherigen
|| Beiträge für Zeitverschwendung. Das habe ich doch deutlich
||Â geschrieben.
| Die Diskussion wäre ja schon längst beendet wenn du ein Urteil
| vorgelegt hättest...
Die Diskussion ist beendet.