ExeCRabLE2 schrieb am 18. Juli 2011 11:00
> Ja, im Prinzip schon. Man ist ja auch in vielen anderen Bereichen
> verpflichtet, die Arbeit dritter zu überprüfen. In dem Fall würde ich
> Rewe fragen, in wie weit sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.
Und Rewe wird antworten:
In dem wir einen IT-Diensleister damit beauftragt haben.
> > Wenn der Auftaggeber über das entsprechende Fachwissen verfügen
> > würde, um die Qualtität der geleisteten Arbeit kompetent beurteilen
> > zu können, dann bräuchte er keinen Dienstleister, dann könnte er die
> > Arbeit selber machen.
>
> Das stimmt nicht - das ist doch eher die Ausnahme. Ich kann immer,
> wie beim Hausbau, einen dritte Person beauftragen die Arbeit zu
> kontrollieren.
Klar kann man das, man kann auch noch eine vierte Person beauftragen,
die anderen drei zu kontrollieren, und das Spiel kann man noch
beliebig fortsetzen. Nur macht das kein normaler Mensch, und man ist
rechtlich auch nicht dazu verpflichtet.
In den Jahrzehnten meiner IT-Tätigkeit ist mir kein Fall bekannt
geworden, in der ein Auftraggeber nach Fertigstellung eines
IT-Projekts ohne triftigen Grund einen zweiten IT-Dienstleister
beauftragt hat, die Arbeit des ersten Dienstleisters zu begutachten.
Wenn eine Firma so etwas tut, dann tut sie es nur, weil sie mit der
abgelieferten Arbeit unzufrieden ist.
mfg Wolfgang Nohl
> Ja, im Prinzip schon. Man ist ja auch in vielen anderen Bereichen
> verpflichtet, die Arbeit dritter zu überprüfen. In dem Fall würde ich
> Rewe fragen, in wie weit sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.
Und Rewe wird antworten:
In dem wir einen IT-Diensleister damit beauftragt haben.
> > Wenn der Auftaggeber über das entsprechende Fachwissen verfügen
> > würde, um die Qualtität der geleisteten Arbeit kompetent beurteilen
> > zu können, dann bräuchte er keinen Dienstleister, dann könnte er die
> > Arbeit selber machen.
>
> Das stimmt nicht - das ist doch eher die Ausnahme. Ich kann immer,
> wie beim Hausbau, einen dritte Person beauftragen die Arbeit zu
> kontrollieren.
Klar kann man das, man kann auch noch eine vierte Person beauftragen,
die anderen drei zu kontrollieren, und das Spiel kann man noch
beliebig fortsetzen. Nur macht das kein normaler Mensch, und man ist
rechtlich auch nicht dazu verpflichtet.
In den Jahrzehnten meiner IT-Tätigkeit ist mir kein Fall bekannt
geworden, in der ein Auftraggeber nach Fertigstellung eines
IT-Projekts ohne triftigen Grund einen zweiten IT-Dienstleister
beauftragt hat, die Arbeit des ersten Dienstleisters zu begutachten.
Wenn eine Firma so etwas tut, dann tut sie es nur, weil sie mit der
abgelieferten Arbeit unzufrieden ist.
mfg Wolfgang Nohl