Moin!
DafĂĽr haben wir doch die DSGVO!
- Meldung innerhalb von 72 Std. an den Datenschutzbeauftragten des Landes
- Information der Betroffenen
- Genaue Angabe was, wie passiert ist
- Wie man sich verhalten soll
- usw.
@Heise: Weiterfolgen ob die angedrohten Strafen auch eingefordert werden oder ob die DSGVO doch nur ein Papiertiger ist.
uhu2001de