§82 DSGVO sagt ja:
Jede Person, der wegen eines VerstoĂźes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.
LieĂźe sich prinzipiell damit durchsetzen, dass TWL sich darum kĂĽmmern mĂĽsste, "meine" Daten aus dem Netz zu entfernen?