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  • Mathias172

117 Beiträge seit 22.04.2003

Schadenersatz / Recht auf "Säuberung"

§82 DSGVO sagt ja:

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen diese Verordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter.

Ließe sich prinzipiell damit durchsetzen, dass TWL sich darum kümmern müsste, "meine" Daten aus dem Netz zu entfernen?

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