pd33 schrieb am 20. Februar 2013 17:29
> Und das schlimme ist, die Frage ist wahrscheinlich auch noch ernst
> gemeint... Du bist Deutschland...
> In der StVO ist geregelt wie du dein Fahrzeug abzustellen hast. Aber
> auch dann kann einer dein Fahrzeug nehmen und "als Waffe"
> missbrauchen, aufbrechen etc. Haftest du dann?
Der Vergleich ist gar nicht so schlecht, ich habe schon von
Verwarnungsgeldern gehört weil ein Bekannter sein Auto offen mit
steckendem Schlüssel (in Sichtweite) abgestellt hatte. In Falle eines
Diebstahls hätte er SICHER eine Mitschuld bekommen.
> Wenn es bei Webservern eine Handbremse gäbe die sie 100% sicher macht
> würde das sicher keiner vergessen...
Stellt sich die Frage ob ein nicht nach den aktuellen erkenntnissen
abgesicherter Server eine Fahrlässigkeit darstellt. Im umgekehrten
Fall wenn der Kunde keinen ausreichenden Virenschutz hat wird das
laut aktueller Rechtssprechung so erkannt. Wobei sie Sorgfaltspflicht
eines professionellen Anbieters sicher höher zu bewerten ist als die
eines Laien.
> Und das schlimme ist, die Frage ist wahrscheinlich auch noch ernst
> gemeint... Du bist Deutschland...
> In der StVO ist geregelt wie du dein Fahrzeug abzustellen hast. Aber
> auch dann kann einer dein Fahrzeug nehmen und "als Waffe"
> missbrauchen, aufbrechen etc. Haftest du dann?
Der Vergleich ist gar nicht so schlecht, ich habe schon von
Verwarnungsgeldern gehört weil ein Bekannter sein Auto offen mit
steckendem Schlüssel (in Sichtweite) abgestellt hatte. In Falle eines
Diebstahls hätte er SICHER eine Mitschuld bekommen.
> Wenn es bei Webservern eine Handbremse gäbe die sie 100% sicher macht
> würde das sicher keiner vergessen...
Stellt sich die Frage ob ein nicht nach den aktuellen erkenntnissen
abgesicherter Server eine Fahrlässigkeit darstellt. Im umgekehrten
Fall wenn der Kunde keinen ausreichenden Virenschutz hat wird das
laut aktueller Rechtssprechung so erkannt. Wobei sie Sorgfaltspflicht
eines professionellen Anbieters sicher höher zu bewerten ist als die
eines Laien.