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30 Beiträge seit 28.12.2001

Handwerklich schlechtes Gesetz

Statt klare Tatbestandsmerkmale zu definieren und damit ungewollten
Auslegungen entgegenzuwirken, verweist man auf eine EU-Richtlinie,
die von den Fachgerichten bei der Auslegung herangezogen werden soll.
Fehlurteile sind dadurch schon programmiert, vor denen noch nicht
einmal das strafrechtliche Analogieverbot einen Schutz bietet: Der
Gesetzestext hat ja den umfangreichen Tatbestand.

Bedenklich dabei, wenn der Gesetzgeber abwarten will, ob
Entscheidungen der Fachgerichte Nachbesserungen erfordert. Das
bedeutet letztlich, er nimmt die Verurteilung quasi Unschuldiger in
Kauf, um danach - vielleicht - korrigierend einzugreifen. So etwas
sollte es im Strafrecht nicht geben.

Nahezu geschlossen haben sich alle sachkundigen Organisationen gegen
diese Regelung ausgesprochen. Aber anstelle einer hitzigen Debatte
wurde sie nebenher beschlossen. Das ist traurig. Meine Hochachtung
hierbei an Herrn Tauss, weil er sich nicht dem Fraktionszwang gebeugt
hat.

Im Ergebnis wird sich in Zukunft jeder in einer rechtlichen Grauzone
bewegen, wenn er sein Netz wirksam absichert. Wer will sich denn z.B.
ernsthaft nur auf die Angaben der Web-Konfiguration des heimischen
WLAN-DSL-Routers verlassen, nur WPA sei aktiviert?

Geht man mittels kismet etc. auf Nummer sicher, riskiert man sich
strafbar zu machen. Tut man es nicht und der Router ist
fehlkonfiguriert, wird man eventuell durch den Missbrauch finanziell
ruiniert. Man hat also alsbald die Wahl zwischen Pest und Cholera.
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