Art. 38 GG (1) wäre nach Einführung "biometrischer Pässe" wohl nicht
mehr gewährleistet.
Immerhin fasse ich die Wahlunterlagen ja an und wie schnell solch ein
automatischer Scan arbeitet, kann man ja hinter dem "Neuen Eisernen
Vorhang" auf der anderen Seite des Atlantiks bewundern.... ;-)
A. (Schade, dass es hier bloß um "Windows-Würmer" geht...)
mehr gewährleistet.
Immerhin fasse ich die Wahlunterlagen ja an und wie schnell solch ein
automatischer Scan arbeitet, kann man ja hinter dem "Neuen Eisernen
Vorhang" auf der anderen Seite des Atlantiks bewundern.... ;-)
A. (Schade, dass es hier bloß um "Windows-Würmer" geht...)