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mehr als 1000 Beiträge seit 26.04.2001

Ist dem Generalbudnesanwalt eigentlich klar,.....

dass er jetzt gegen Bundesbeamte (Bundespolizisten) ermitteln muss?
Da wären: §353 StGB, Zitate a.a.O.

"...Hat der Täter durch die Tat fahrlässig wichtige öffentliche
Interessen gefährdet, so wird er mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr oder mit Geldstrafe bestraft...."

Fahrlässig war das Verhalten auf alle Fälle. Beamte sind allerdings
auch besonders auf Gehiemhaltung verpflichtet, dann gilt:

"...
(2) Wer, abgesehen von den Fällen des Absatzes 1, unbefugt einen
Gegenstand oder eine Nachricht, zu deren Geheimhaltung er
1. auf Grund des Beschlusses eines Gesetzgebungsorgans des Bundes
oder eines Landes oder eines seiner Ausschüsse verpflichtet ist oder
2. von einer anderen amtlichen Stelle unter Hinweis auf die
Strafbarkeit der Verletzung der Geheimhaltungspflicht förmlich
verpflichtet worden ist,

an einen anderen gelangen läßt oder öffentlich bekanntmacht und
dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft....

"

HA gab Nachhilfe.

BTW: Ich bin gesapnnt, ob nur gegen die Cracker, oder vielleicht
sogar gegen die Verantwortlichen im Beamtenapparat ermittelt wird....


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