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Avatar von heikom36
  • heikom36

mehr als 1000 Beiträge seit 12.01.2007

..die bieten eine GEldrückgabe an???

Wer durch den Vorfall die Freude an dem Geräte verloren hat, dem
bietet das Unternehmen eine Rückgabe mit anschließender
Kaufpreiserstattung an

===

Öhmmmm.... die sollen mal einen Blick ins BGB werfen, dann werden sie
feststellen das sie in einem solchen Fall dazu verpfichtet sind wenn
noch Garantie besteht.

Sollte Schaden angerichtet worden sein, so müssten die ihn auch
ersetzen. 
(Einen Virenscanner zu nutzen ist klug, aber keine Pflicht und ohne
würde daher wohl kaum von der Schadensersatzpflicht entbinden)

Die sollten daher nicht noch versuchen sich dabei ins positive Licht
zu rücken - die sollten eher glücklich sein wenn sie mit einem blauen
Auge davonkommen.

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