Da greift doch sicherlich bei Benutzung des IE auch StGB § 168
(Störung der Totenruhe), wonach man, wenn man sich an einem
Verstorbenen vergeht, bis zu 3 Jahre in den Knast wandern kann. Also,
liebe IE-User, ich wäre vorsichtig. =)
(Störung der Totenruhe), wonach man, wenn man sich an einem
Verstorbenen vergeht, bis zu 3 Jahre in den Knast wandern kann. Also,
liebe IE-User, ich wäre vorsichtig. =)