Ansicht umschalten
Avatar von Yan Boveres
  • Yan Boveres

mehr als 1000 Beiträge seit 28.07.2004

Wiederauferstehung? Wohl eher "untot", wie der ganze IE-Zombie.

Da greift doch sicherlich bei Benutzung des IE auch StGB § 168
(Störung der Totenruhe), wonach man, wenn man sich an einem
Verstorbenen vergeht, bis zu 3 Jahre in den Knast wandern kann. Also,
liebe IE-User, ich wäre vorsichtig. =)
Bewerten
- +
Ansicht umschalten