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  • Luc Mareau

mehr als 1000 Beiträge seit 25.09.2006

Re: Kinder an die Front?

Pearphidae schrieb am 03.10.2024 14:31:

"Die Kinder sind die unmittelbaren Nachkommen einer Person, die biologisch von ihr in gerader Linie abstammen, oder die rechtlich als ihre Kinder festgestellt oder von ihr „an Kindes statt“ adoptiert wurden"

Es gibt sogar Anwälte, die fälschlicherweise den Begriff "Kind" für einen erwachsenen Abkömmling verwenden. Dadurch wird es trotzdem nicht richtig.

Ich habe es eigentlich schon erwartet, dass du es nicht einsehen wirst. Also bei der Wikipedia ist man sich schon einmal ziemlich einig, dass Kinder nicht auf Minderjährige beschränkt sind.

Und liegen deine Anwälte falsch? Nun, Anwälte haben mit der Juristerei zu tun, und da kommen auch Gesetze vor. Schauen wir doch mal in eines hinein:

Kindergeldgesetz
https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/BJNR137800995.html

"§2 (2) Ein Kind, das das 18. Lebensjahr vollendet hat, wird berücksichtigt, wenn es..."

Das Gesetz scheint also ebenfalls Kinder über 18 Jahren zu kennen. Im folgenden sogar Kinder unbeschränkt über 25.

"von jemandem leiblich abstammende, adoptierte oder in Pflege genommene Person"

Dort steht unter 1b die klare Definition des Alters von Personen, die als "Kind" bezeichnet werden: "Mensch, der sich noch im Lebensabschnitt der Kindheit befindet (etwa bis zum Eintritt der Geschlechtsreife), noch kein Jugendlicher ist; noch nicht erwachsener Mensch"

Ja, unter "1", weil es die eine Bedeutung des Wortes Kind ist. Es gibt aber noch eine zweite Bedeutung - jene, die du nicht wahrhaben möchtest -, die deshalb unter "2" steht und die ich zitiert hatte. Und diese Bedeutung hat keine Einschränkung auf nicht-erwachsene Menschen.

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