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Avatar von Neuromanic
  • Neuromanic

907 Beiträge seit 08.11.2005

Verschlimmerbessern geht aber auch nicht.--dann eher durch ANHEBUNG gleichmachen

Dann werden eben individual Verträge gemacht und/oder Klauseln über
die Dauer der Betriebszugehörigket als Grundlage für den
Urlaubsanspruch zu Grunde gelegt.
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