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  • notting

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Re: Wenn man gekuendigt wurde hat man Anspruch auf (bezahlte?) Freistellung?

Tom Stein schrieb am 17. Juni 2011 13:20

> flups schrieb am 17. Juni 2011 10:35

[...]

> Die Wahrheit liegt in der Mitte.

[...]

> Ja, aber nicht für 100% der Arbeitszeit. Und was "angemessen" ist,
> darf dann wieder ein Gericht beurteilen. Vermutlich eher 10% als 50%
> der Arbeitszeit!

[...]

> Aber nur für eine "verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit", also für
> m.E. 10 Minuten am Tag oder so...

> Zusammenfassend: Ja, man darf einen neuen Arbeitsplatz während der
> Rest-Arbeitszeit suchen, aber man muss entweder verdammt schnell
> dabei sein oder sich doch im wesentlichen in der Freizeit (was auch
> am Arbeitsort sein kann!) darum kümmern.

Auch dir danke fuer deine Antwort.

notting

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