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mehr als 1000 Beiträge seit 03.12.2002

GmbH -> Ltd -> ugGmbH -> Vertreter

Ein Bekannter hat Anfang 2000 eine Firma übernommen, Ende 2007
Insolvenz angemeldet. Ab dem nächsten Tag nach der Insolvenz im
Nachbarhaus eine Ltd betrieben, bis er die Rechnung für die
Bilanzierung? nach britischem Recht gesehen hat. Danach 1 Jahr mit
unklarer Rechtsform weitergemacht und dann hatte er reichlich
Schulden. Am anderen Ende der Stadt eine ugGmbH aufgemacht und ein
halbes Jahr später wars dann vorbei mit der Selbstständigkeit.

Als GmbH hatte er einige 10000 Euro vereinbarten Überziehungskredit
bei der Bank und bei Lieferanten.
Als Ltd 0 Euro Überziehung.
Als ugGmbH 0 Euro Überziehung.

Die Banken sind bei ungewöhnlichen Firmenkonstuktionen sehr
vorsichtig.

norbert


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