[...]Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kann ohne
Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden, im Extremfall
also mit einem einzigen Euro. Soweit dies erfolgt, darf die
Unternehmergesellschaft ihre künftigen Gewinne nicht voll
ausschütten, sondern muss jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses,
gemindert um einen möglichen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine
Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung
verwendet werden. Erst wenn die Unternehmergesellschaft das
Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht hat – sei es durch die
genannte Rücklagenbildung oder durch Einlagen der Gesellschafter –
können die Gewinne der Gesellschaft voll ausgeschüttet werden.[...]
hier gefunden:
http://www.ein-euro-gmbh.net/gruendung/ein-euro-gmbh/steuern
Wenn ich als Jungunternehmer einen kleinen Laden aufmachen möchte,
würde ich zur klassischen Selbstständigkeit greifen!
Warum?
keine Vorsteuer
keine Gewinnrücklagen
keine Offenlegung am Jahresende meiner Umsätze
Einhaltung des Mindeststammkapitals gegründet werden, im Extremfall
also mit einem einzigen Euro. Soweit dies erfolgt, darf die
Unternehmergesellschaft ihre künftigen Gewinne nicht voll
ausschütten, sondern muss jeweils ein Viertel des Jahresüberschusses,
gemindert um einen möglichen Verlustvortrag aus dem Vorjahr, in eine
Rücklage einstellen. Diese Rücklage darf nur zur Kapitalerhöhung
verwendet werden. Erst wenn die Unternehmergesellschaft das
Mindeststammkapital von 25.000 Euro erreicht hat – sei es durch die
genannte Rücklagenbildung oder durch Einlagen der Gesellschafter –
können die Gewinne der Gesellschaft voll ausgeschüttet werden.[...]
hier gefunden:
http://www.ein-euro-gmbh.net/gruendung/ein-euro-gmbh/steuern
Wenn ich als Jungunternehmer einen kleinen Laden aufmachen möchte,
würde ich zur klassischen Selbstständigkeit greifen!
Warum?
keine Vorsteuer
keine Gewinnrücklagen
keine Offenlegung am Jahresende meiner Umsätze