Die Lizenzbedingungen knüpfen den Einsatz von macOS ja an Apple-Hardware. Jetzt sind zwar nicht alle Lizenzbedingungen in Deutschland gültig, da einige gegen Gesetze verstoßen und dann natürlich die Gesetze gelten, aber da ist man erst mal in der Beweispflicht als derjenige, der gegen die Vertragsbedingungen verstößt. Von daher hätte ich zumindest eine Warnung am Anfang des Artikels erwartet, dass heise hier eine Anleitung bringt, die rechtlich bedenklich ist.