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  • Melbar Kasom

mehr als 1000 Beiträge seit 05.04.2014

Brief- und Online-Wahlen

können die grundgesetzliche Anforderung an "freie", "geheime", "gleiche" Wahlen gar nicht erfüllen, weil nämlich erstens niemand überprüfen kann, wer die Stimme abgegeben hat und dies zweitens nicht überprüfbar geheim erfolgt..

Während das bei Briefwahlen noch unter "geringer Anteil Betroffener" abgebügelt werden konnte, wird das bei flächendeckenden Wahlen vollkommen absurd.

Auch wenn das bei der Sozialwahl bisher schon absurd war, weil die nämlich bereits flächendeckend als Briefwahl organisiert ist.

Naja, bei der Sozialwahl werden eh keine Posten mit Entscheidungsbefugnis besetzt.

Na nĂĽtzt der ganze technische Hokuspokus nix, den das BSI jetzt veranstaltet.

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