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  • senf.dazu

mehr als 1000 Beiträge seit 24.08.2003

Das Recht zur Kündigung

Bei einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes wurde zwar beschlossen, dass ab Mitte 2024 Verträge von vor 2021 ohne Schadenersatz gekündigt werden können. Aber: "Diese Verträge haben regelmäßig Laufzeiten von sechs bis zehn Jahren und werden auch noch bis weit nach 2025 laufen", berichtet Haus und Grund-Justiziarin Storm. Und das Gesetz habe eine entscheidende Einschränkung: Das Recht zur Kündigung könne ausgeschlossen sein – worum sich die Kabelnetzbetreiber rechtzeitig gekümmert hätten.

Was soll denn das heißen ? Verträge die man - nie - kündigen kann und die dann endlos kosten und nicht nur für die Laufzeit von den genannten 6..10J ?

Bei 6..10J wär's ja fast noch egal - ob wir vor 2025..30 noch mehr als 1G bei FTTH zu bezahlbaren Preisen sehen werden ist ja auch die Frage ..

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.11.2022 14:25).

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