HM, ich kann mir irgendwie nicht vorstellen bestand haben wird, und wenn finde ich das schon ziemlich merkwĂĽrdig, wenn die DSGVO so was hergibt; die nicht-ausreichend argumentierte und automatisierte Ablehnung eines Antrags hat ja wohl mit Datenschutz erstmal gar nichts zu tun, auĂźer man wĂĽrde der Bank unterstellen, dem zugrundeliegenden Regelwerk stehen Daten der Person zur VerfĂĽgung, die fĂĽr die Ablehnung verantwortlich sind, nicht erfasst werden dĂĽrften und deshalb auch nicht genannt werden. ... Etwas weit her geholt.
Die fehlende nachvollziehbare Argumentationskette dĂĽrfte fĂĽr KI-basierte Entscheidungen auch problematisch werden.