"Eine Vielzahl der in diesem Land genutzten Betriebssysteme, Büro-Anwendungen oder auch Videokonferenzlösungen lässt sich nicht betreiben, ohne dass personenbezogene Daten an Dritte abfließen", sagt Müller.
Mir fehlt in dem Artikel die Differenzierung, auf wessen Daten sich der Datenschutzbeauftragte Sorgen macht?
Geht es dem um die Behördenmitarbeiter, die unter Umständen durch die Übermittlung von Telemetriedaten betroffen sind? Das sollte sich doch wohl durch entsprechende Vereinbarungen in den Griff bekommen lassen.
Verfahrensdaten hingegen könnten doch nur dann betroffen sein, wenn man externe Clouds verwendet, was hoffentlich nicht der Fall ist.