Amerikanische Zivilurteile bzw. Vollstreckungstitel lassen sich gar nicht mal so einfach in Deutschland vollstrecken.
Da die USA immer noch nicht den Beitritt zum Haager Abkommen abgeschlossen haben lassen sich derartige Urteile hier nicht auf vereinfachten Weg vollstrecken, vielmehr muss hier ein neues Urteil erwirkt werden.
Aber selbst wenn die USA vollumfänglich dem Haager Abkommen beigetreten wären, heißt das nicht automatisch, dass der Tel hier auch vollstreckt wird.
Gerade im extremen Gefälle bei den Summen bzgl. Schadenersatz, Schmerzensgeld, oder auch Patentgebühren wird das wohl auch so bleiben.