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Avatar von Potter70
  • Potter70

2 Beiträge seit 20.05.2015

Wenn schon, denn schon …

Da wird der Familienname einerseits im Bericht abgekürzt und nur Vor- und Mittelname genannt, um dann im letzten Absatz doch den Familiennamen über die Prozessgegner zu verraten. Da hätte man sich die Mühe mit dem „C.“ sparen können …

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